Beratungseinsatz für Pflegegeldempfänger – verständlich erklärt
""Wer Pflegegeld erhält und zu Hause gepflegt wird (Pflegegrade 2 bis 5), muss regelmäßig einen sogenannten Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür übernimmt vollständig die Pflegekasse. Diese Pflicht gilt für alle, die Pflegegeld nach § 37 SGB XI beziehen.
Auch für Personen mit Pflegegrad 1 kann ein solcher Beratungseinsatz äußerst sinnvoll sein, ich persönlich empfehle den Beratungseinsatz zweimal jährlich durchführen lassen.
Der Grund: "Pflegesituationen verändern sich häufig, auch bei Pflegegrad 1."
Beschwerden können sich verschlimmern oder neue gesundheitliche Probleme auftreten.
Im Rahmen des Beratungsgesprächs kann dann beispielsweise eine erneute Pflegebegutachtung angeregt werden.
Dadurch liegt dem Medizinischen Dienst bereits eine fachliche Einschätzung vor.
Worum geht es beim Beratungseinsatz?
Ziel ist es, die häusliche Pflege zu verbessern und Angehörige zu unterstützen. Dabei erhalten Sie Informationen zu:
- einer passenden und sicheren Pflege,
- möglichen Entlastungsangeboten,
- Hilfsmitteln sowie zusätzlichen Leistungen.
Wer führt die Beratung durch?
Die Beratung erfolgt durch zugelassene Pflege- oder Beratungsdienste und ist für Sie kostenlos.
Wie oft findet der Beratungseinsatz statt?
- Erste Beratung: nach 6 Monaten Pflegegeldbezug
- Danach: regelmäßig alle 6 Monate (also zweimal pro Jahr)
Warum ist der Beratungseinsatz verpflichtend?
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten und keinen Pflegedienst nutzen, müssen diese Termine wahrnehmen. Andernfalls kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen.
Wichtiger Hinweis für Angehörige
Auch wenn der Beratungseinsatz verpflichtend ist, sollte er nicht als Kontrolle verstanden werden. Vielmehr bietet er eine wertvolle Unterstützung im Pflegealltag. Pflegende Angehörige erhalten praktische Tipps, werden entlastet und haben eine Anlaufstelle für Fragen und Unsicherheiten.
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Zusammenarbeit
Ich arbeite mit einem kleinen, aber sehr feinen und äußerst zuverlässigen Unternehmen zusammen, das neben Beratungseinsätzen auch weitere Leistungen anbietet.
Eine examinierte Fachkraft mit entsprechender Genehmigung nach § 37 Abs. 3 SGB XI besucht Sie nach individueller Terminvereinbarung.
Darüber hinaus bietet das Unternehmen im Stadtverband Saarbrücken Unterstützung im Alltag und hauswirtschaftliche Hilfe gemäß § 45a SGB XI sowie Betreuung für Menschen mit Demenz an.
Sprechen Sie mich gerne an, ich kümmere mich um die Terminabstimmung für Sie.
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