Menschenrechte einfach erklärt
Die Menschenrechte wurden von Menschen aus verschiedenen Ländern der Welt erarbeitet. Sie umfassen insgesamt 30 Artikel.
Diese Regeln sollen ein friedliches und gerechtes Zusammenleben ermöglichen. Alle Menschen sollen gleich behandelt werden. Die Menschenrechte gelten für jeden Menschen, und alle sollen sie respektieren und einhalten.
In vielen Ländern sind diese Rechte heute bereits gültig. Die einzelnen Regeln werden auch als „Artikel“ bezeichnet.
Artikel 1
- Freiheit, Gleichheit und Solidarität
- Alle Menschen werden frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
- Sie besitzen Vernunft und Gewissen und sollen einander mit Respekt und Mitgefühl begegnen.
- Das bedeutet:
- Jeder Mensch ist frei. Niemand darf willkürlich eingesperrt oder gezwungen werden.
- Alle Menschen sind gleich viel wert – unabhängig von Alter, Geschlecht oder Identität.
- Alle haben die gleichen Rechte. Niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden.
- Menschen sollen einander respektieren und verständnisvoll miteinander umgehen.
Artikel 2 – Verbot der Diskriminierung
- Jeder Mensch hat Anspruch auf alle Rechte und Freiheiten, die in dieser Erklärung festgelegt sind.
- Dabei darf niemand benachteiligt oder ausgeschlossen werden.
- Das gilt unabhängig von:
- Herkunft (zum Beispiel aus Afrika, Asien oder Europa)
- Hautfarbe
- Geschlecht oder Identität
- Sprache
- Religion oder Glauben
- politischer Meinung
- sozialer Herkunft oder Lebenssituation
- Besitz oder Vermögen
- Geburt oder anderen persönlichen Merkmalen
- Das bedeutet:
- Alle Menschen sind gleich viel wert und haben die gleichen Rechte.
- Es spielt keine Rolle, woher jemand kommt, wie jemand aussieht, woran jemand glaubt oder wie jemand lebt.
- Auch eine Behinderung darf kein Grund für Benachteiligung sein.
Artikel 2 – Verbot der Diskriminierung
Niemand darf benachteiligt oder anders behandelt werden, weil er aus einem bestimmten Land oder Gebiet kommt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses Land unabhängig ist, unter Verwaltung steht, keine eigene Regierung hat oder in seiner Freiheit eingeschränkt ist.
Grundsätzlich gilt: Kein Mensch darf andere schlecht behandeln oder abwerten.
Artikel 3 – Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit
- Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit – unabhängig davon, wie die Regierung seines Landes ist.
- Recht auf Leben:
- Jeder Mensch darf leben. Niemand darf getötet oder verletzt werden.
- Recht auf Freiheit:
- Jeder Mensch darf selbst entscheiden, wie er leben möchte. Er kann eigene Entscheidungen treffen, solange er sich an die Gesetze hält.
- Recht auf Sicherheit:
- Jeder Mensch soll geschützt leben können – ohne Angst, Bedrohung oder Gefahr.
- Egal, ob ein Land eine gewählte Regierung, einen König oder besondere politische Verhältnisse hat: Alle Menschen haben die gleichen Menschenrechte.
Artikel 4 – Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels
- Sklaverei und Sklavenhandel sind in jeder Form verboten. Niemand darf wie ein Besitz behandelt oder zur Arbeit gezwungen werden.
- Sklaverei bedeutet, dass ein Mensch über einen anderen bestimmt und ihm seine Freiheit nimmt. Das ist nicht erlaubt.
- Jeder Mensch darf selbst über sein Leben, seinen Körper und seine Entscheidungen bestimmen.
- Das bedeutet zum Beispiel:
- Niemand darf Sie festhalten.
- Niemand darf Sie zwingen, etwas zu tun.
- Niemand darf etwas mit Ihnen machen, was Sie nicht wollen.
- Sie haben das Recht, Nein zu sagen.
- Niemand darf Sie zwingen, ohne Bezahlung zu arbeiten.
- Jeder Mensch ist frei und darf nicht beherrscht oder ausgebeutet werden.
Artikel 5 – Verbot der Folter
Niemand darf der Folter sowie grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ausgesetzt werden.
Das bedeutet:
- Jede Form körperlicher oder psychischer Gewalt ist unzulässig.
- Es ist verboten, Menschen zu misshandeln, zu quälen oder herabzuwürdigen.
- Niemand darf willkürlich oder ohne rechtliche Grundlage bestraft werden.
Artikel 6 – Anerkennung als Rechtsperson
Jeder Mensch hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Das bedeutet:
- Jede Person besitzt unabhängig von Ort und Umständen Rechtsfähigkeit.
- Alle Menschen sind Träger gleicher Rechte.
- Diese Rechte dürfen niemandem entzogen werden.
Artikel 7 – Gleichheit vor dem Gesetz
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.
Das bedeutet:
- Gesetze gelten für alle Personen gleichermaßen.
- Jeder hat Anspruch auf gleichen rechtlichen Schutz.
- Diskriminierung ist unzulässig und muss rechtlich verhindert werden.
Artikel 8 – Anspruch auf Rechtsschutz
Jeder Mensch hat das Recht auf wirksamen Rechtsschutz durch zuständige Gerichte bei Verletzungen seiner Grundrechte.
Das bedeutet:
- Bei Rechtsverletzungen kann gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
- Betroffene haben das Recht auf anwaltliche Unterstützung.
- Gerichte sind verpflichtet, wirksamen Schutz zu gewährleisten.
Artikel 9 – Schutz vor willkürlicher Festnahme und Ausweisung
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder ausgewiesen werden.
Das bedeutet:
- Freiheitsentzug ist nur auf gesetzlicher Grundlage zulässig.
- Maßnahmen wie Festnahme oder Inhaftierung müssen gerechtfertigt und überprüfbar sein.
- Niemand darf ohne rechtmäßigen Grund des Landes verwiesen werden.
Artikel 10 – Faires Gerichtsverfahren
Jeder Mensch hat das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren.
Das heißt:
- Ein Gericht muss unabhängig und gerecht entscheiden.
- Die Verhandlung darf nicht heimlich sein, sondern öffentlich.
- Der Richter darf sich nicht beeinflussen lassen, z. B. von Politikern.
Artikel 11 – Unschuldsvermutung
- Jeder gilt als unschuldig, bis seine Schuld vor Gericht bewiesen ist.
- Niemand darf vorher bestraft werden.
- Man darf sich verteidigen.
- Man kann nur für etwas bestraft werden, das zum Tatzeitpunkt auch wirklich verboten war.
Artikel 12 – Privatleben
- Jeder darf sein Privatleben selbst bestimmen.
- Niemand darf einfach in dein Leben eingreifen, deine Post lesen oder dich schlechtmachen.
- Wenn das doch passiert, hast du das Recht auf Schutz (z. B. Polizei oder Anwalt).
Artikel 13 – Freizügigkeit
- Du darfst dich frei im Land bewegen und wohnen, wo du willst.
- Du darfst jedes Land verlassen und auch wieder zurückkommen.
Artikel 14 – Asylrecht
- Wenn du in deinem Land verfolgt wirst, darfst du in einem anderen Land Schutz suchen.
- Das gilt aber nicht, wenn du schwere Straftaten begangen hast.
Artikel 15 – Staatsangehörigkeit
- Jeder hat das Recht, zu einem Land zu gehören (Staatsbürgerschaft).
- Niemand darf dir diese einfach wegnehmen.
- Du darfst deine Staatsangehörigkeit wechseln.
Artikel 16 – Ehe und Familie
- Jeder darf heiraten und eine Familie gründen.
- Dabei ist egal: Herkunft, Religion oder Geschlecht.
- Beide Partner müssen freiwillig zustimmen.
- Familien haben Anspruch auf Schutz und Unterstützung vom Staat.
Artikel 17 – Eigentum
- Jeder darf Dinge besitzen, allein oder gemeinsam mit anderen.
- Niemand darf dir dein Eigentum ohne Grund wegnehmen.
Artikel 18 – Gedanken- und Religionsfreiheit
- Du darfst denken und glauben, was du willst.
- Du darfst deine Religion frei wählen oder wechseln.
- Du darfst deinen Glauben allein oder mit anderen ausüben.
Artikel 19 – Meinungsfreiheit
- Du darfst deine Meinung frei sagen und verbreiten (auch in Medien und Internet).
- Du darfst dafür nicht bestraft werden.
- Aber: Du musst dich an Gesetze halten (z. B. keine Lügen oder Hetze).
Artikel 20 – Versammlungsfreiheit
- Du darfst dich friedlich mit anderen treffen (z. B. Demonstrationen).
- Du darfst Gruppen oder Vereine gründen.
- Niemand darf dich zwingen, Mitglied zu werden.
Artikel 21 – Wahlen
- Jeder darf wählen und mitbestimmen.
- Alle Stimmen sind gleich viel wert.
- Wahlen müssen frei, geheim und fair sein.
- Das Volk entscheidet, was im Land passiert.
Artikel 22 – Soziale Sicherheit
Jeder Mensch hat das Recht auf Unterstützung, damit er gut leben kann.
Das heißt: genug Essen, Kleidung, eine Wohnung und Hilfe, wenn es nötig ist.
Der Staat soll dafür sorgen, dass Menschen ohne große Probleme leben können und sich frei entwickeln können. Auch Angebote wie Museen oder öffentliche Einrichtungen sollen für alle zugänglich sein.
Artikel 23 – Arbeit und Bezahlung
Jeder darf arbeiten und seinen Beruf selbst wählen.
Man hat ein Recht auf gute Arbeitsbedingungen und Schutz vor Arbeitslosigkeit.
Für die gleiche Arbeit muss jeder gleich viel verdienen – egal ob Mann oder Frau.
Der Lohn soll ausreichen, damit man gut leben kann. Wenn er nicht reicht, soll der Staat helfen.
Außerdem dürfen sich Arbeitnehmer zusammenschließen (z. B. in Gewerkschaften), um ihre Rechte zu schützen.
Artikel 24 – Freizeit und Erholung
Jeder Mensch hat das Recht auf Freizeit und Erholung.
Arbeitszeiten dürfen nicht zu lang sein, und jeder hat Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Artikel 25 – Lebensstandard und Hilfe
Jeder hat das Recht auf ein gutes Leben mit allem, was man braucht:
Essen, Kleidung, Wohnung und medizinische Versorgung.
Wenn jemand krank ist, arbeitslos wird oder alt ist, hat er Anspruch auf Hilfe.
Mütter und Kinder sollen besonders geschützt werden.
Artikel 26 – Bildung
Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung.
Die Grundschule muss kostenlos sein und alle müssen sie besuchen.
Auch weiterführende Schulen und Universitäten sollen für alle zugänglich sein – je nach Fähigkeit.
Bildung soll helfen, die Persönlichkeit zu entwickeln und Respekt, Verständnis und Frieden zu fördern.
Eltern dürfen entscheiden, welche Schule ihre Kinder besuchen.
Artikel 27 – Kultur und geistiges Eigentum
Jeder darf an Kultur teilnehmen, Kunst genießen und selbst kreativ sein.
Auch wissenschaftliche Fortschritte sollen allen zugutekommen.
Wer etwas erfindet oder erschafft, hat das Recht, dafür anerkannt und geschützt zu werden.
Artikel 28 – Ordnung und Rechte weltweit
Jeder hat das Recht auf eine Welt, in der die Menschenrechte gelten.
Alle Länder sollen dafür sorgen, dass diese Rechte geschützt werden.
Artikel 29 – Pflichten
Jeder Mensch hat auch Pflichten gegenüber anderen.
Man muss sich an Gesetze halten und die Rechte anderer respektieren.
Freiheit endet dort, wo man anderen schadet.
Die Rechte dürfen nicht missbraucht werden.
Artikel 30 – Schutz der Menschenrechte
Niemand darf die Menschenrechte abschaffen oder gegen sie handeln –
weder einzelne Personen noch Gruppen oder Staaten.
